Kündigung 2026-07-22 3 min read

Die 10-Mitarbeiter-Schwelle: Kündigungsschutz im Detail erklärt

Ab einer Betriebsgröße von über 10 Mitarbeitern greift in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz. Erfahren Sie, wie Teilzeitkräfte exakt angerechnet werden und welche rechtlichen Risiken beim Skalieren entstehen.

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RA Dominik Unger
Fachanwalt für Arbeitsrecht • Kanzlei Dominik Unger

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen. Für ausländische Unternehmen und HR-Abteilungen ist die präzise Berechnung der Betriebsgröße und die Einordnung der rechtlichen Konsequenzen essenziell, da Fehler bei der Berechnung zu immensen Annahmeverzugslohn-Risiken führen können.

1. Der Schwellenwert von 10 Mitarbeitern (Kleinbetrieb vs. Regelbetrieb)

In sogenannten Kleinbetrieben (§ 23 KSchG, in der Regel 10 oder weniger Vollzeitkräfte) findet das KSchG keine Anwendung. Hier kann eine Kündigung grundsätzlich ohne Angabe von sozial gerechtfertigten Kündigungsgründen ausgesprochen werden – solange gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen eingehalten werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder Sittenwidrigkeit vorliegt und kein Sonderkündigungsschutz greift.

Sobald Ihr Betrieb den Schwellenwert von 10,0 Mitarbeitern überschreitet, gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt sind (Wartezeit nach § 1 KSchG), der volle gesetzliche Kündigungsschutz. Ab diesem Kipppunkt ist jede Kündigung unwirksam, wenn sie nicht durch gesetzlich definierte betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe sozial gerechtfertigt ist.

2. Präzise Berechnung nach Vollzeitäquivalenten (FTE)

Die Berechnung der Betriebsgröße erfolgt in Deutschland nicht nach reinen Köpfen, sondern streng nach den vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeiten (Vollzeitäquivalente):

  • Beschäftigte mit bis zu 20 Stunden/Woche = Faktor 0,5
  • Beschäftigte mit bis zu 30 Stunden/Woche = Faktor 0,75
  • Beschäftigte mit über 30 Stunden/Woche = Faktor 1,0
  • Auszubildende und echte Praktikanten bleiben bei der FTE-Berechnung unberücksichtigt.
  • Fremdpersonal (Leiharbeitnehmer) wird mitgezählt, wenn ihr Einsatz auf einem regelmäßigen Personalbedarf beruht.

Berechnungsbeispiel aus der Praxis:

Beschäftigt ein Tech-Unternehmen 8 Vollzeitkräfte (8,0 FTE), 2 Teilzeitkräfte mit je 20 Stunden/Woche (1,0 FTE) und 3 Teilzeitkräfte mit je 25 Stunden/Woche (2,25 FTE), liegt die Gesamtbetriebsgröße bei 11,25 FTEs. Das Kündigungsschutzgesetz findet somit vollumfänglich Anwendung, selbst wenn das Management fälschlicherweise davon ausging, noch ein Kleinbetrieb zu sein.

3. Erforderliche Kündigungsgründe im Anwendungsbereich des KSchG

Ist der Schwellenwert von 10,0 FTE überschritten, müssen Arbeitgeber bei jeder Kündigung einen der drei gesetzlichen Kündigungsgründe rechtssicher nachweisen:

1.Betriebsbedingte Kündigung: Dauerhafter Wegfall des Arbeitsplatzes durch Umstrukturierung oder Betriebsschließung. Erfordert zwingend eine ordnungsgemäße Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) unter Vergleich aller austauschbaren Mitarbeiter nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
2.Personenbedingte Kündigung: Meist krankheitsbedingte Leistungseinschränkungen. Voraussetzung ist in der Regel ein erfolglos durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sowie eine negative Gesundheitsprognose.
3.Verhaltensbedingte Kündigung: Vorwerfbare Vertragspflichtverletzung (z. B. Arbeitsverweigerung, erhebliche Beleidigung). Setzt zwingend eine vorherige, hinreichend konkrete Abmahnung für ein gleichartiges Fehlverhalten voraus.

4. Strategische Empfehlungen für wachsende Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen kurz vor der Schwelle von 10 Mitarbeitern steht, empfehlen wir eine vorausschauende Personalplanung. Überprüfen Sie Vertragslaufzeiten, Probezeitbewertungen und Leistungsträger frühzeitig vor Ablauf des 6. Beschäftigungsmonats, um ungeplante Bindungen und teure Trennungsprozesse zu vermeiden.